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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Programmziel

Ziel des Programms ist es, Hochschulabsolventinnen und -absolventen die Möglichkeit zu geben, bereits vorhandene Kenntnisse asiatischer Sprachen zu verbessern.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle gut qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit Grundkenntnissen in einer der ausgeschriebenen asiatischen Sprachen vorzugsweise aus technischen, naturwissenschaftlichen sowie wirtschafts- oder verwaltungsbezogenen Fächern. Nicht bewerben können sich Graduierte asiatischer Philologien und landeskundlicher Studiengänge, für die Förderungsmöglichkeiten im allgemeinen Jahresstipendienprogramm bestehen.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs zur Vertiefung bereits während, neben oder nach dem Studium erworbener Sprachkenntnisse an einer Hochschule oder anerkannten Sprachschule des Gastlandes.

Dauer der Förderung

Dieses Stipendium gilt für die Dauer eines Studienjahres (2 Semester oder drei Trimester).
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2025/2026 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung des betreuenden Hochschullehrers mit der Bewerbung einreichen)

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