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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Programmziel

Dieses Programm bietet insbesondere Personen, die aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht an physischer Auslandsmobilität teilnehmen können oder wollen, die Möglichkeit, einen Masterabschluss in einem vollständig digitalen oder einem Blended-Learning-Studiengang von Deutschland aus an einer Hochschule im Ausland zu erwerben und internationale Studienerfahrungen zu sammeln. Sie können Ihre individuellen Studieninteressen verfolgen und sich fachlich wie auch persönlich weiterentwickeln.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen aller wissenschaftlichen Fachrichtungen, die einen ersten Masterabschluss erwerben wollen.
Mit diesem Programm wollen wir ausdrücklich Personen zur Teilnahme am internationalen Austausch ermutigen, für die ein im Ausland durchgeführtes Masterstudium aus persönlichen Gründen nicht in Frage kommt, beispielsweise weil Mobilitätseinschränkungen vorliegen oder familiäre Versorgungspflichten bestehen.
Unter Mobilitätseinschränkungen und familiäre Verpflichtungen sind zu verstehen:

  • Eine körperliche sowie psychische Beeinträchtigung, die einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland verhindern. Dazu zählen auch chronische Erkrankungen und Mobilitätseinschränkungen, die eine regelmäßige Behandlung in Deutschland notwendig machen.
  • Familiäre Verpflichtungen, wie die Betreuung von Kindern bis 12 Jahren im eigenen Haushalt sowie die Pflege von Angehörigen ersten und zweiten Grades.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Bewerbungen für ein Masterstudium im Ausland in Präsenz bietet der DAAD in seinem Programm „Stipendien für ein Masterstudium im Ausland“ an.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an einem Masterstudiengang in einem entweder vollständig digitalen oder einem Blended-Learning-Format mit einem Masterabschluss an einer ausländischen Hochschule.

  • Das Studium kann auch an mehreren Gastinstitutionen erfolgen, vorausgesetzt diese befinden sich alle im Ausland.
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Teile des Studiums an einer deutschen Hochschule erfolgen.
  • Die Vorhaben müssen zu einem vollwertigen Masterabschluss führen, der bei einem einjährigen Master mindestens 60 ECTS-Punkte und bei einem zweijährigen Master mindestens 120 ECTS-Punkte umfasst.
  • Das Studium ist in der Regel in Vollzeit zu absolvieren. In begründeten Fällen kann das Studium auch in Teilzeit (50%) erfolgen. Eine entsprechende Begründung (z.B. familiäre Verpflichtungen) ist in diesen Fällen bei der Beschreibung des Studienvorhabens (siehe "Bewerbungsunterlagen") auszuführen.
  • Nicht gefördert werden Studienvorhaben mit Modulzertifikaten oder Micro-Degrees. Ebenfalls von einer Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben mit dem Abschlussziel MBA oder LL.M., sowie Vorhaben aus den Bereichen Musik, Bildende Kunst/Design/Film, Darstellende Kunst und Architektur.

Dauer der Förderung

Das Stipendium gilt, je nach Dauer des Studienprogramms, für ein oder zwei Studienjahre (max. 24 Monate). Bei einem Studium in Teilzeit verlängert sich die jeweilige Förderdauer auf das Doppelte. Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs vergeben (maximal 24 Monate in Vollzeit und 48 Monate in Teilzeit).
Bitte geben Sie im Bewerbungsformular den gesamten Zeitraum an, für den Sie das Stipendium beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
Falls Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im ersten Studienjahr eines 2-jährigen Online/Blended-Learning-Masterstudiengangs im Ausland befinden, können Sie sich um ein Stipendium für das zweite Studienjahr bewerben.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • Eine monatliche Stipendienrate in Höhe von 812 € bei Studium in Vollzeit und 406 € bei Studium in Teilzeit
  • Abschluss einer Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Kinderbetreuungszuschüsse für Kinder bis zu 14 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben, in Höhe von 160 € pro Kind pro Monat
  • Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 122 Euro, sofern keine kostenlose Familienversicherung möglich ist
Für Präsenzphasen in Blended-Learning-Studiengängen können in der Regel bis zu 3-mal im Jahr folgende Leistungen gewährt werden:
  • Reisekostenzuschuss je nach Zielland
  • eine je nach Zielland und Dauer des Aufenthalts um einen Auslandszuschlag erhöhte Stipendienrate
  • Der Abschluss einer Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für die Dauer der Präsenzphasen
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass Leistungen von dritter Seite teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet werden. Erläuterungen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.

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